Wald-Klima-Paket; Fördermittel für 2023 freigegeben

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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. Februar 2023 die Mittel für das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für das Jahr 2023 in Höhe von 200 Mio. Euro freigegeben. Mit dem neuen Wald-Klima-Paket hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine langfristige Förderung eingeführt, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Das BMEL unterstützt die Anpassung an den Klimawandel mit dem neuen Förderprogramm mit insgesamt 900 Mio. Euro für die Jahre 2022 bis 2026. Die Anträge im Förderprogramm werden von kommunalen und privaten Waldbesitzenden aus allen Bundesländern gestellt und decken bereits eine Fläche von knapp einer Million Hektar ab.

Wie das BMEL berichtet, sind seit dem Programmstart am 12. November rund 7.350 Anträge von Waldbesitzenden aus allen Bundesländern online bei der Förderagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) erfasst worden: Diese umfassten eine Fläche von etwa 910.000 Hektar (Stand 24.01.2023). Das entspreche rund 12 Prozent der Fläche des Privat- und Kommunalwaldes in Deutschland. Bis zum 31. Dezember 2022 seien von der FNR 1.310 Zuwendungsbescheide ausgestellt worden, die für das Jahr 2022 zu einer Auszahlung von 1,44 Mio. Euro geführt haben. Aufgrund des späten Programmstarts sei die Fördermaßnahme erst ab November in Anspruch genommen worden, weswegen die für das Jahr 2022 auszahlbaren Zuwendungsbeträge entsprechend niedrig waren. Aufgrund der kurzen Zeit und zum Teil fehlerhafter oder unvollständiger Anträge hätten nicht alle eingegangen Anträge im Jahr 2022 auch beschieden werden können. Das Ministerium bereitet nach eigenen Angaben die beihilferechtliche Freistellung der neuen Förderung bei der EU vor, damit die de-minimis-Auflage entfallen kann. (Auszug Pressemitteilung BMEL vom 09.02.2023)

Anmerkung:

Obwohl für das Jahr 2022 allein 200 Mio. Euro für die neue Waldförderung zur Verfügung standen, sind nur 1,44 Mio. Euro zur Auszahlung gekommen. Ein Grund für die Zurückhaltung der Waldbesitzenden scheinen zum einen die hohen Auflagen zu sein, die das BMEL für eine Bewilligung der Waldförderung festgelegt hat. So müssen elf Kriterien eingehalten werden. Betriebe mit einer Waldfläche von über 100 Hektar müssen sich darüber hinaus verpflichten, 5 Prozent der Fläche für einen Zeitraum von 20 Jahren stillzulegen. Zum anderen konnten die im Jahr 2022 gestellten Anträge nur auf de-minimis-Basis bewilligt werden. Dies führt zu folgender problematischer Situation: Der überwiegende Teil der waldbesitzenden Kommunen und Körperschaften erhält aus anderen Förderbereichen außerhalb des Geschäftsfeldes „Forst“ de-minimis-Beihilfen. Die de-Minimis-Beihilfen summieren sich und erreichen dabei Beträge von (über) 200.000 Euro. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten de-Minimis-Beihilfen darf jedoch in einem Zeitraum von drei Steuerjahren diesen Schwellenwert nicht überschreiten. Durch eine beihilferechtliche Freistellung der neuen Förderung bei der EU dürfte das neue Förderprogramm auch für die waldbesitzenden Kommunen und Körperschaftlichen attraktiver werden.

Nach Schätzungen des Thünen-Instituts sind rund 25 Prozent der Wälder in Deutschland durch die Folgen des Klimawandels gefährdet und müssen dringend angepasst werden. So seien Wälder mit führender Baumart Fichte oder Buche auf einem Viertel der Gesamtwaldfläche in Deutschland (2,85 Mio. Hektar) einem hohen Risiko durch Trockenheit und Schadenerregerbefall ausgesetzt und sollten umgestaltet werden. Das Thünen-Institut schätzt den erforderlichen Kapitalbedarf auf 14 bis 43 Mrd. Euro über die nächsten 30 Jahre, der sich nur mit Unterstützung von Bund und Ländern schultern lasse.

29.03.2023